Logo-Mitglied-ARGE-Arbeitsrecht-1Das Arbeitsrecht ist der Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit. Rechtsanwalt Matthias Kübel ist Fachanwalt für Arbeitsrecht.


Gerade auf dem Gebiet des Arbeitsrecht ist eine anwaltliche Beratung immer empfehlenswert.
Für den Arbeitnehmer gilt es Fristen einzuhalten, um alle Rechte in Anspruch nehmen zu können. Der Arbeitgeber sollte vor Aussprache einer Kündigung oder Abmahnung stets anwaltlichen Rat einholen.
In allen Bereich des Arbeitsrechts stehen wir Ihnen zur Seite. Wir beraten Sie als Arbeitnehmer oder als Arbeitgeber. Wir beraten Betriebsräte, Freie Mitarbeiter sowie Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder bei den besonderen Fragen rund um deren Anstellungsverhältnis.
Vertrauensvoll und in enger Abstimmung mit Ihnen erarbeiten wir den erfolgreichen Weg zur Durchsetzung Ihrer arbeitsrechtlichen Ziele.
Wir verbinden persönliches Engagement und höchste Qualität in der anwaltlichen Praxis.
Vereinbaren Sie einen Besprechungstermin mit uns - gerne auch in Ihren Geschäftsräumen.
Unsere Leistungen für Sie:

  • Anbahnung des Arbeitsverhältnisses (Stellenausschreibung)
  • Verhandlung, Gestaltung, Inhalt und Änderung von Arbeitsverträgen
  • Beratung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz (AGG)
  • Fragen rund um das Ausbildungsverhältnis
  • Urlaub und Urlaubsabgeltung
  • Teilzeit- und befristete Verträge
  • Besondere Personengruppen (Mutterschutz, Elternzeit, Schwerbehinderte, Pflege)
  • Abmahnungen
  • Weisungsrecht, Versetzungen und Änderungskündigungen
  • Vergütung (Lohn, Gehalt, Überstunden)
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • Ordentliche und außerordentliche Kündigung
  • Gestaltung von Aufhebungs- bzw. Abwicklungsverträgen
  • Verhandlungen zur Abfindung
  • Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung im Kündigungsschutzprozess
  • Prüfung und Gestaltung von Arbeitszeugnissen
  • Beratung bei Fragen zur Arbeitnehmerüberlassung
  • Fragen des Betriebsübergangs
  • Verhandlung und Gestaltung von Mitarbeiterbeteiligung
  • Tarifvertragsrecht
  • Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht
  • Fragen zum Sozialrecht (Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung)
  • Fragen zum Kollektivarbeitsrecht (Betriebsrat, Tarifverträge etc.)

Vereinbaren Sie einen Termin für ein Erstgespräch, in dem wir Ihre Situation ausführlich besprechen können.